Kraftfahrzeugindustrie
Die Beratung in der Kraftfahrzeugindustrie bedarf eines vertieften Wissens der Branche und der Marktteilnehmer. Eine Vernetzung mit den Markteilnehmern, politischen Entscheidungsträgern und Interessenvertretern ist notwendig, um in diesem Bereich hochwertig zu beraten.
Beratungsbeispiel 1:
Ein großer Fahrzeughersteller ist Inhaber von Patenten, Marken und Designs. Da der Mandant feststellen musste, dass ein steter Strom gefälschter Ersatzteile den Binnenmarkt der Europäischen Union und den Handel und die Endverbraucher auf den wichtigsten Fahrzeugmärkten vor Ort erreicht, möchte er die Fälschungen aufhalten, noch ehe diese ihre Bestimmungsorte innerhalb der EU erreichen und möchte die Produktions-, Vertriebs und Handelskanäle der Nachahmungen innerhalb der EU aufdecken. Im Auftrag des Mandanten richten wir ein EU-weites Zollgrenzbeschlagnahmeverfahren ein und errichten einen Standard für die Beschlagnahme vermutlich rechtsverletzender Importe, die Recherche der Vertriebs- und Produktionskanäle, Bewertung möglicher rechtlicher Schritte und der Durchsetzung von Verletzungsansprüchen einschließlich der Kostenerstattung.
Beratungsbeispiel 2:
Unser Mandant ist ein außereuropäischer Kraftfahrzeughersteller, der die Einführung eines neuen Fahrzeugmodels plant. Vor dem Markteintritt möchte der Mandant prüfen, dass bestimmte Merkmale der finalen Gestaltung des neuen Modells den wesentlichen eingetragenen oder nicht eingetragenen Gestaltungsmerkmalen von Wettbewerbsprodukten bestimmte Marktteilnehmer nicht zu nahe kommt. Durch eine sorgfältige Recherche und Auswertung in den fünf größten europäischen Mitgliedsstaaten und eine sorgfältige Analyse der Ergebnisse stellen wir fest, dass der durch das Design des neuen Fahrzeugmodells des Mandanten hervorgerufene Gesamteindruck, insbesondere in seinen Hauptgestaltungsmerkmalen, nicht der gleiche ist, wie bezüglich der Mitbewerbergestaltungen. Eine Risikoeinschätzung wird sowohl nach design- als auch nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten vorgenommen.