Bauwirtschaft
Das Bauwesen ist ein zunehmend technisierter Wirtschaftsbereich. Teilnehmer auf diesem Markt setzen sich häufig nur und gerade aufgrund eines deutlichen und innovativen technischen Vorsprungs in ihrer Marktposition durch.
Beratungsbeispiel 1:
Ein Hersteller von Schutzbeschichtungen hat eine neue Beschichtungszusammensetzung in mehreren Varianten entwickelt. Bevor das Produkt international eingeführt wird, soll die Lösung als Patent angemeldet werden. Dabei wird festgestellt, dass eine der Varianten in teilweise gefährlicher Weise von einem erteilten ausländischen Patent erfasst wird. Wir prüfen die Vernichtbarkeit des ausländischen Patents und lassen dieses aufgrund der Rechercheergebnisse für nichtig erklären, während wir den Mandantin im Sinne einer proaktiven Produktanpassung beraten, um einem Verletzungsrisiko zu entgehen. Gleichzeitig besetzen wir für den Mandanten mit der eigenen Patentanmeldung wichtige Felder in diesem Produktbereich.
Beratungsbeispiel 2:
Ein Spezialist auf dem Gebiet der baubegleitenden Leitungsverlegung erhält eine Abmahnung bezüglich der behaupteten Verletzung des deutschen Schutzteiles eines europäischen Patents. Darin wird unter Fristsetzung und Klageandrohung zur Unterlassung aufgefordert. Eine eilige Rechtsbeständigkeitsrecherche ergibt, dass erhebliche Zweifel an der Neuheit des Patents bestehen. Noch vor Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung reichen wir Nichtigkeitsklage gegen das Patent ein. Als die Verletzungsklage des Patentinhabers zugestellt wird, erwidern wir und beantragen die Aussetzung des Verfahrens bis über die Nichtigkeitsklage entschieden ist. Gleichzeitig nehmen wir Verhandlungen mit dem Patentinhaber auf, um den Streit nach Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen, kurzfristigen Lösung zuzuführen.